An dieser Stelle finden Sie Wissenswertes und Nützliches rund um unseren Verein und unser Hobby:
Tiere, Pflanzen und wir Menschen brauchen eine intakte Umwelt. Dazu wollen wir als Mitglieder des Sport-Angler-Vereins Kirchheim beitragen.
Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die uns anvertrauten Gewässer zu hegen und zu pflegen. Naturschutz steht bei uns an erster Stelle.
Für die Fischerei wichtige Gesetze und Vorschriften
https://www.lfvbw.de/service/gesetze
An alle Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
in 2012 hat der VFG mit Minister Bonde verabredet, ein Modellprojekt zur Kormoranvergrämung in Schutzgebieten in Baden-Württemberg zu starten.
Insbesondere ging es um die Erfassung und Bewertung der hierfür notwendigen Datengrundlagen.
Die Kormoranverordnung in der aktuellen Fassung vom 20. Juli 2010 lässt die letale Vergrämung von Kormoranen außerhalb von Schutzgebieten zu.
Innerhalb von Schutzgebieten sind Vergrämungsmaßnahmen grundsätzlich aber nur dann möglich, wenn die Anforderungen für arten- und gebietsschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen erfüllt sind.
Aufgrund bestehender Schutzgebiete sind Vergrämungsabschüsse nur an rund 50 % der Gewässer möglich, die von Kormoranen befischt werden können.
Wir berichteten dazu beim letztjährigen Fischereitag und in der Verbandszeitschrift 2/12.
Siehe dazu auch im Anhang dieser Mail die aktuelle Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums zur Landtagsanfrage "Bestandsentwicklung des Kormorans sowie gefährdeter Fischarten in
Baden-Württemberg" vom 25.3.13.
Zunächst war vorgesehen, das Modellprojekt am Neckar im Kreis Esslingen zu starten. Aufgrund der besseren Datengrundlage erfolgt dieses aber
jetzt an Kocher/Jagst in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch-Hall.
Diese Woche hat dazu eine fischereiinterne Arbeitssitzung im Ministerium stattgefunden. Beteiligt waren neben Verbandsvertretern auch örtliche Vertreter der Fischereivereine. Seitens der
Fischereiforschungsstelle wurden die vorhandenen Datengrundlagen zu den Fischbestandsuntersuchungen bzw. deren Schädigungen vorgestellt.
Es ist vorgesehen, durch die Naturschutzverwaltung jetzt eine Verträglichkeitsprüfung einzuleiten. Eine Entscheidung zur Ausnahmegenehmigung zur Kormoranvergrämung an Kocher/Jagst wäre damit noch vor
dem Winter 2013/14 zu erwarten.
Das Modellprojekt Kocher/Jagst soll hinsichtlich des Verfahrensablaufes zukünftig landesweit die Mustervorgehensweise darstellen zur Beantragung von Kormoranvergrämungen in Schutzgebieten.
Über den weiteren Fortgang der Dinge werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Dr. Michael Schramm
Geschäftsführer
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Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.
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